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Externer Datenschutzbeauftragter für Osnabrück und Niedersachsen

Sicherheit und Vertraulichkeit für Ihre Daten – Unser Fokus liegt auf Ihrem Datenschutz, heute und in der Zukunft.
Rechenzentrum mit IT-Technikern bei der Arbeit an Servern
Externer Datenschutz-Dienstleister im Serverraum eines Unternehmens

Als zertifizierter Dienstleister für externen Datenschutz bieten wir flexible Lösungen für Ihr Unternehmen.

Datenschutz wird in Zukunft noch wichtiger werden, da die Anforderungen und Bedrohungen stetig wachsen. Als Ihr Partner für externen Datenschutz stellen wir sicher, dass Ihre Datenschutzmaßnahmen kontinuierlich aktualisiert und verbessert werden, um mit den sich ändernden rechtlichen und technologischen Entwicklungen Schritt zu halten.

Entdecken Sie unsere umfangreichen Leistungen

Siegel für Datenschutz und Sicherheit – DSC-Standard zertifiziert, ausgestellt von der datenschutz.com Akademie Zertifizierungsstelle Berlin, 2018

Kosten- und Ressourceneffizienz

Durch die Beauftragung eines externen Dienstleisters sparen Sie Kosten und Ressourcen im Vergleich zur Einrichtung einer internen Datenschutzabteilung. Wir übernehmen die Verantwortung für Ihren Datenschutz, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Zukunftssicherheit

Datenschutz wird in Zukunft noch wichtiger werden, da die Anforderungen und Bedrohungen stetig wachsen. Als Ihr Partner für externen Datenschutz stellen wir sicher, dass Ihre Datenschutzmaßnahmen kontinuierlich aktualisiert und verbessert werden, um mit den sich ändernden rechtlichen und technologischen Entwicklungen Schritt zu halten.

Datenschutzkonformität

Wir unterstützen Sie bei der Gewährleistung der Datenschutzkonformität gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder anderen länderspezifischen Datenschutzgesetzen. Wir überprüfen Ihre bestehenden Datenschutzrichtlinien, -verfahren und -maßnahmen und geben Empfehlungen zur Verbesserung und Einhaltung der Vorschriften.

Datenschutz-Folgeabschätzungen (DSFA)

Wir führen Datenschutz-Folgeabschätzungen durch, um potenzielle Risiken bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu identifizieren. Dabei bewerten wir die Wahrscheinlichkeit und Schwere von Datenschutzverletzungen und entwickeln entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung.

Auftragsverarbeitung

Als externer Datenschutz-Dienstleister unterstützen wir Sie bei der ordnungsgemäßen Umsetzung der Auftragsverarbeitung. Wir überprüfen Verträge mit Auftragsverarbeitern, kontrollieren deren Datenschutzmaßnahmen und sorgen dafür, dass Ihre Daten bei der Auftragsverarbeitung ausreichend geschützt sind.

Incident Response

Im Falle einer Datenschutzverletzung stehen wir Ihnen mit einem umfassenden Incident Response-Plan zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Identifizierung und Meldung von Datenschutzverletzungen, der Durchführung von Untersuchungen und der Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Schadensbegrenzung.

Datenschutzschulungen

Wir bieten Schulungen und Trainings für Ihre Mitarbeiter an, um das Bewusstsein für Datenschutz zu schärfen und sie in Bezug auf die Datenschutzbestimmungen zu schulen. Dadurch tragen wir zur Einhaltung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen bei und fördern eine datenschutzbewusste Unternehmenskultur.

Datenschutzdokumentation

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Pflege der erforderlichen Datenschutzdokumentation, einschließlich Verarbeitungsverzeichnis, Datenschutzrichtlinien, Einwilligungserklärungen und anderen erforderlichen Unterlagen. Dadurch stellen wir sicher, dass Ihre Datenschutzpraktiken transparent, nachvollziehbar und dokumentiert sind.

Vertraulichkeit und Sicherheit

Wir legen höchsten Wert auf Vertraulichkeit und Sicherheit Ihrer Daten. Als zertifizierter Dienstleister für externen Datenschutz treffen wir geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit Ihrer Daten zu gewährleisten.

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Nach § 38 Abs. 1 BDSG ist ein Datenschutzbeauftragter zu benennen, sobald in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Mitgezählt werden auch Teilzeitkräfte, Aushilfen und Personen, die lediglich Kundendaten in ein System eingeben.

Unabhängig von dieser Schwelle greift die Pflicht nach Art. 37 Abs. 1 DSGVO, wenn die Kerntätigkeit in einer umfangreichen Verarbeitung besonderer Datenkategorien nach Art. 9 DSGVO besteht – etwa Gesundheitsdaten – oder in einer umfangreichen regelmäßigen und systematischen Überwachung von Personen. Für Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Pflegedienste gilt die Pflicht deshalb praktisch immer.

Der Preis richtet sich weniger nach der Mitarbeiterzahl als nach dem Datenschutzrisiko: Art der verarbeiteten Daten, Zahl der Verarbeitungstätigkeiten und Auftragsverarbeiter, Drittlandtransfers sowie der Stand Ihrer bisherigen Dokumentation.

Üblich ist eine monatliche Pauschale für die laufende Betreuung, bei fehlender Dokumentation ergänzt um ein einmaliges Aufbauprojekt. Wir nennen nach einem kurzen Erstgespräch einen konkreten Festpreis.

Ja. Art. 37 Abs. 6 DSGVO stellt beide Wege ausdrücklich gleich: Der Datenschutzbeauftragte kann Beschäftigter sein oder seine Aufgaben auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags erfüllen.

Für die externe Lösung sprechen drei Punkte: Es entsteht kein Abberufungs- und Kündigungsschutz nach § 6 Abs. 4 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 BDSG. Interessenkonflikte werden vermieden – Geschäftsführung, IT- und Personalleitung dürfen die Rolle nach Art. 38 Abs. 6 DSGVO nicht ausüben. Und der Aufwand für die laufende Fachkunde nach Art. 37 Abs. 5 DSGVO liegt beim Dienstleister.

Nach Art. 35 DSGVO immer dann, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Ausdrücklich genannt sind drei Fälle: die systematische und umfassende Bewertung persönlicher Aspekte einschließlich Profiling, die umfangreiche Verarbeitung besonderer Datenkategorien nach Art. 9 DSGVO und die systematische weiträumige Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche.

Ergänzend führen die Aufsichtsbehörden Listen von Verarbeitungen, für die eine DSFA zwingend ist. Eine unterlassene DSFA ist nach Art. 83 Abs. 4 DSGVO bußgeldbewehrt.

Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ist nach Art. 33 Abs. 1 DSGVO unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde zu melden. Die Frist läuft ab Kenntnis des Vorfalls, nicht ab Klärung der Ursache.

Zuerst den Vorfall eingrenzen, nichts löschen, Logdateien sichern und den Zeitpunkt der Kenntnisnahme dokumentieren – diese Dokumentation verlangt Art. 33 Abs. 5 DSGVO auch dann, wenn am Ende nicht gemeldet werden muss. Besteht ein hohes Risiko, sind zusätzlich die Betroffenen selbst zu benachrichtigen (Art. 34 DSGVO).

Die DSGVO kennt zwei Stufen, jeweils gilt der höhere Betrag:

Bis 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes nach Art. 83 Abs. 4 DSGVO – etwa bei fehlendem Datenschutzbeauftragten, fehlender Datenschutz-Folgenabschätzung oder fehlendem Auftragsverarbeitungsvertrag.

Bis 20 Millionen Euro oder 4 Prozent nach Art. 83 Abs. 5 DSGVO – etwa bei Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage oder bei Missachtung von Betroffenenrechten.

Für nicht-öffentliche Stellen mit Sitz in Niedersachsen ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD Niedersachsen) mit Sitz in Hannover zuständig.

Dort gehen Beschwerden Betroffener ein, dort werden Datenpannen nach Art. 33 DSGVO gemeldet, und von dort kommen Prüfungen und Auskunftsersuchen. Als bestellter Datenschutzbeauftragter sind wir nach Art. 39 Abs. 1 lit. e DSGVO Ihr Ansprechpartner gegenüber der Behörde.

Kontakt

Florian Lübbe, Geschäftsführer & Datenschutzbeauftragter

info@datenschutz-nds.de oder telefonisch via 05406 - 500 4210

Datenschutzbeauftragter Florian Lübbe

Umfassender Datenschutz

Wir bieten Ihnen eine umfassende Palette an Datenschutzlösungen, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die geltenden Datenschutzbestimmungen einhält. Von der Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses über die Schulung Ihrer Mitarbeiter bis hin zur Unterstützung bei datenschutzrelevanten Anfragen stehen wir Ihnen zur Seite.

Individuelle Anpassung

Jedes Unternehmen hat unterschiedliche Anforderungen und Risikoprofile. Wir passen unsere Dienstleistungen an Ihre individuellen Bedürfnisse an und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen. Dabei berücksichtigen wir Ihre Branche, Unternehmensgröße und spezifische Verarbeitungstätigkeiten.

Externe Expertise

Als externer Datenschutz-Dienstleister verfügen wir über umfangreiches Fachwissen und langjährige Erfahrung im Datenschutz. Unsere Experten sind auf dem neuesten Stand der Datenschutzbestimmungen und -verfahren, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen stets den aktuellen Anforderungen entspricht.