Seit Jahren in der Region

Datenschutz, der zu Ihrem Betrieb passt

Datenschutz NDS ist der Geschäftsbereich für externen Datenschutz der Services NDS GmbH aus Osnabrück. Wir betreuen kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen als bestellter Datenschutzbeauftragter.

Datenschutzbeauftragter Florian Lübbe

Ihr Ansprechpartner

Florian Lübbe

Geschäftsführer der Services NDS GmbH und Datenschutzbeauftragter. Er ist Ihr fester Ansprechpartner – von der Bestandsaufnahme über die laufende Betreuung bis zur Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde.

DSC-Standard zertifiziert · datenschutz.com Akademie Zertifizierungsstelle Berlin

Arbeitsweise

Warum Unternehmen aus der Region mit uns arbeiten

Fester Ansprechpartner

Kein Ticketsystem, keine wechselnden Bearbeiter. Sie sprechen immer mit derselben Person.

Regionale Nähe

Vor-Ort-Termine im Raum Osnabrück ohne Reisekostenaufschlag.

Behördenpraxis

Kenntnis der Prüfpraxis der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen.

Verständlich statt Textbaustein

Dokumentation, die Ihre Mitarbeitenden auch wirklich anwenden können.

Unsere Rolle

Was ein bestellter Datenschutzbeauftragter leistet

Die Aufgaben sind in Art. 39 DSGVO abschließend geregelt. Als extern bestellter Datenschutzbeauftragter übernehmen wir sie vollständig – mit der Unabhängigkeit, die das Gesetz dafür verlangt.

Unterrichtung und Beratung

Wir unterrichten und beraten Sie und Ihre Beschäftigten hinsichtlich der Pflichten aus der DSGVO und dem BDSG – nicht als einmalige Schulung, sondern laufend im Tagesgeschäft.

Überwachung der Einhaltung

Wir überwachen die Einhaltung der Datenschutzvorschriften, einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten und der Sensibilisierung der Mitarbeitenden.

Beratung zur Folgenabschätzung

Wir beraten Sie im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und überwachen deren Durchführung nach Art. 35 DSGVO.

Zusammenarbeit mit der Aufsicht

Wir arbeiten mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen zusammen und sind deren Anlaufstelle in allen Fragen der Verarbeitung.

Unabhängigkeit

Weisungsfrei – so verlangt es das Gesetz

Nach Art. 38 Abs. 3 DSGVO darf der Datenschutzbeauftragte wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht abberufen oder benachteiligt werden und erhält keine Anweisungen bezüglich ihrer Ausübung. Er berichtet unmittelbar der höchsten Leitungsebene.

Genau hier liegt der praktische Vorteil der externen Lösung: Wer intern über Zwecke und Mittel der Verarbeitung mitentscheidet – Geschäftsführung, IT-Leitung oder Personalleitung – darf die Rolle nach Art. 38 Abs. 6 DSGVO gar nicht ausüben. Ein Interessenkonflikt, der in kleineren Unternehmen fast zwangsläufig entsteht und in Prüfungen regelmäßig beanstandet wird.

Lernen wir uns kennen

Ein unverbindliches Erstgespräch klärt, wo Sie stehen und was als Nächstes ansteht.