Bundesweit für Unternehmen im Einsatz
Datenschutz, der zu Ihrem Betrieb passt
Datenschutz NDS ist der Geschäftsbereich für externen Datenschutz der Services NDS GmbH. Wir betreuen kleine und mittlere Unternehmen in ganz Deutschland als bestellter Datenschutzbeauftragter nach Art. 37 DSGVO – vor Ort oder remote. Unser Firmensitz ist Osnabrück.
Ihr Ansprechpartner
Florian Lübbe
Geschäftsführer der Services NDS GmbH und Datenschutzbeauftragter. Er ist Ihr fester Ansprechpartner – von der Bestandsaufnahme über die laufende Betreuung bis zur Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde.
DSC-Standard zertifiziert · datenschutz.com Akademie Zertifizierungsstelle Berlin
Arbeitsweise
Warum Unternehmen mit uns arbeiten
Fester Ansprechpartner
Kein Ticketsystem, keine wechselnden Bearbeiter. Sie sprechen immer mit derselben Person.
Vor Ort oder remote
Bundesweite Betreuung ohne Aufpreis für Entfernung – auf Wunsch mit Vor-Ort-Terminen.
Behördenpraxis
Erfahrung mit der Prüfpraxis der Datenschutz-Aufsichtsbehörden verschiedener Bundesländer.
Verständlich statt Textbaustein
Dokumentation, die Ihre Mitarbeitenden auch wirklich anwenden können.
Unsere Rolle
Was ein bestellter Datenschutzbeauftragter leistet
Die Aufgaben sind in Art. 39 DSGVO abschließend geregelt. Als extern bestellter Datenschutzbeauftragter übernehmen wir sie vollständig – mit der Unabhängigkeit, die das Gesetz dafür verlangt.
Unterrichtung und Beratung
Wir unterrichten und beraten Sie und Ihre Beschäftigten hinsichtlich der Pflichten aus der DSGVO und dem BDSG – nicht als einmalige Schulung, sondern laufend im Tagesgeschäft.
Überwachung der Einhaltung
Wir überwachen die Einhaltung der Datenschutzvorschriften, einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten und der Sensibilisierung der Mitarbeitenden.
Beratung zur Folgenabschätzung
Wir beraten Sie im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und überwachen deren Durchführung nach Art. 35 DSGVO.
Zusammenarbeit mit der Aufsicht
Wir arbeiten mit der für Ihren Unternehmenssitz zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde zusammen und sind deren Anlaufstelle in allen Fragen der Verarbeitung – in jedem Bundesland.
Unabhängigkeit
Weisungsfrei – so verlangt es das Gesetz
Nach Art. 38 Abs. 3 DSGVO darf der Datenschutzbeauftragte wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht abberufen oder benachteiligt werden und erhält keine Anweisungen bezüglich ihrer Ausübung. Er berichtet unmittelbar der höchsten Leitungsebene.
Genau hier liegt der praktische Vorteil der externen Lösung: Wer intern über Zwecke und Mittel der Verarbeitung mitentscheidet – Geschäftsführung, IT-Leitung oder Personalleitung – darf die Rolle nach Art. 38 Abs. 6 DSGVO gar nicht ausüben. Ein Interessenkonflikt, der in kleineren Unternehmen fast zwangsläufig entsteht und in Prüfungen regelmäßig beanstandet wird.
Lernen wir uns kennen
Ein unverbindliches Erstgespräch klärt, wo Sie stehen und was als Nächstes ansteht.