
Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO
Was Art. 32 DSGVO an technischen und organisatorischen Maßnahmen verlangt, wie eine brauchbare Beschreibung aussieht und woran die meisten scheitern.
Ratgeber
Beiträge zu DSGVO-Pflichten, Prüfungen durch die Aufsichtsbehörde und Datenschutz in einzelnen Branchen, von einem bestellten Datenschutzbeauftragten.

Was Art. 32 DSGVO an technischen und organisatorischen Maßnahmen verlangt, wie eine brauchbare Beschreibung aussieht und woran die meisten scheitern.

Steuerberater sind eigene Verantwortliche, keine Auftragsverarbeiter. Was Berufsrecht und DSGVO gemeinsam verlangen und wo es in Kanzleien klemmt.

Gelöschte Daten müssen nicht sofort aus jedem Backup verschwinden. Unter welchen drei Bedingungen Löschpflicht und Datensicherung zusammenpassen.

Welche Daten wie lange gespeichert werden dürfen, wann sie gelöscht werden müssen und wie ein Löschkonzept aufgebaut ist, das im Alltag tatsächlich greift.

Vertragslage, Speicherort, Protokollierung, Freigaben und Aufzeichnungen: die Entscheidungen, die bewusst getroffen und dokumentiert sein müssen.

Ein Monat ab Eingang, formfrei gestellt. Was bei einem Auskunftsersuchen herausgegeben werden muss, wo Rechte Dritter greifen und wie der Ablauf hält.

Die Ausnahme für kleine Unternehmen greift fast nie. Was ins Verarbeitungsverzeichnis gehört und welche fünf Fehler bei Übernahmen auffallen.

Vier Voraussetzungen machen KI im Betrieb beherrschbar: Rechtsgrundlage, Auftragsverarbeitung, geklärte Drittlandübermittlung und eine verbindliche Regel.

Pflicht ab in der Regel 20 Personen, die ständig mit automatisierter Verarbeitung befasst sind. Wie richtig gezählt wird und was kleine Betriebe trifft.

Die meisten Handwerksbetriebe brauchen keinen Datenschutzbeauftragten, die DSGVO gilt trotzdem. Was Pflicht bleibt und wo die 20er-Schwelle greift.
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