Soforthilfe · Art. 33 DSGVO

Datenpanne melden – die 72-Stunden-Frist

Die Frist läuft ab Kenntnis des Vorfalls, nicht ab dem Zeitpunkt, an dem die Ursache geklärt ist. Wir bewerten mit Ihnen die Meldepflicht und übernehmen die Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde.

Die Frist läuft bereits

Nach Art. 33 Abs. 1 DSGVO ist unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden zu melden – gerechnet ab dem Moment, in dem Ihnen der Vorfall bekannt wurde. Auch wenn am Ende keine Meldung nötig ist, verlangt Art. 33 Abs. 5 DSGVO eine Dokumentation des Vorfalls.

Ablauf

Die ersten Schritte

Die Reihenfolge entscheidet: Wer zuerst dokumentiert und dann meldet, steht in der Prüfung deutlich besser da.

Sofort

Vorfall eingrenzen

Betroffene Systeme vom Netz nehmen, Zugänge sperren, weitere Abflüsse stoppen.

Innerhalb 1 Stunde

Beweise sichern

Nichts löschen. Logdateien und Datenträger sichern – sie sind später die Grundlage für die Bewertung und Ihre Entlastung.

Innerhalb 24 Stunden

Sachverhalt dokumentieren

Zeitpunkt der Kenntnisnahme, betroffene Datenarten sowie ungefähre Zahl der Betroffenen und Datensätze festhalten.

Binnen 72 Stunden

Meldung an die LfD Niedersachsen

Bewertung der Meldepflicht, Formulierung der Meldung und Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde in Hannover.

Bei hohem Risiko

Betroffene benachrichtigen

Zusätzliche Pflicht nach Art. 34 DSGVO, wenn ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen besteht.

Danach

Meldepflicht prüfen

Die Meldepflicht entfällt, wenn kein Risiko besteht – etwa bei wirksam verschlüsselten Daten. Diese Einschätzung müssen Sie begründen können.

Aus der Praxis

Typische Fälle

Offener E-Mail-Verteiler

Rundmail an Kunden ohne BCC – der mit Abstand häufigste meldepflichtige Vorfall im Mittelstand.

Verlorenes Gerät

Notebook, Smartphone oder USB-Stick ohne wirksame Verschlüsselung.

Fehlversand

Rechnungen, Befunde oder Personalunterlagen an den falschen Empfänger.

Ransomware

Verschlüsselung von Kundendaten – meldepflichtig auch ohne Abfluss, weil die Verfügbarkeit betroffen ist.

Offener Cloud-Speicher

Fehlkonfigurierte Freigabe oder öffentlich erreichbares Backup.

Ex-Mitarbeitende

Zugänge, die nach dem Austritt nicht gesperrt wurden.

Soforthilfe bei Datenpannen

Wir bewerten mit Ihnen die Meldepflicht, formulieren die Meldung und begleiten die Kommunikation mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen.