Kurz erklärt: Die Datenschutzerklärung ist der Informationstext, mit dem eine Website ihre Besucher nach Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung ihrer Daten aufklärt: Hosting, Logfiles, Cookies, Kontaktformular, eingebundene Dienste, Rechte der Betroffenen und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten.
Was bedeutet Datenschutzerklärung?
Die Erklärung muss von jeder Seite der Website mit einem Klick erreichbar sein und alle tatsächlich eingesetzten Dienste nennen: Analyse-Tools, Karten, Videos, Schriftarten, Terminbuchung, Bewerbungsportale, Newsletter. Fehlt ein Dienst oder ist die Erklärung veraltet, ist das ein Verstoß gegen die Informationspflicht.
Wird ein Datenschutzbeauftragter benannt, müssen seine Kontaktdaten in der Erklärung stehen (Art. 37 Abs. 7 DSGVO). Für Cookies und ähnliche Technologien kommt die Einwilligung nach § 25 TDDDG hinzu, die über ein Consent-Banner eingeholt wird.
Rechtsgrundlage
- Art. 13 DSGVO (Informationspflicht)
- Art. 12 DSGVO (Form und Zugänglichkeit)
- Art. 37 Abs. 7 DSGVO (Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten)
- § 25 TDDDG (Cookies)
In der Praxis
Die Datenschutzerklärung muss zur Website passen, nicht umgekehrt. Vor jeder Änderung an der Website (neues Formular, neues Plugin, neue Einbettung) ist zu prüfen, ob die Erklärung angepasst werden muss. Generatoren liefern einen Ausgangspunkt, ersetzen aber nicht die Prüfung, welche Dienste wirklich laufen.
Häufige Fragen
Fragen zu Datenschutzerklärung
Reicht ein Generator-Text?
Als Grundlage ja. Entscheidend ist, dass der Text die tatsächlich eingesetzten Dienste beschreibt und bei Änderungen nachgeführt wird.
Muss die Datenschutzerklärung im Impressum stehen?
Nein, sie ist ein eigenes Dokument und sollte als eigener Link neben dem Impressum erreichbar sein.
Verwandte Begriffe