Transparente Kalkulation
Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?
Der Preis richtet sich weniger nach Ihrer Mitarbeiterzahl als nach der Komplexität Ihrer Verarbeitung. Wir betreuen Betriebe in der Stadt und im Landkreis Osnabrück – und darüber hinaus remote. Welche Aufgaben in der Betreuung stecken, steht auf der Seite Externer Datenschutzbeauftragter.
Preisfaktoren
Wovon der Preis abhängt
Art der Daten
Werden besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO verarbeitet – Gesundheits-, Sozial- oder biometrische Daten – steigt der Prüfaufwand deutlich.
Verarbeitungstätigkeiten
Jedes System, jedes Tool und jeder Dienstleister muss im Verzeichnis nach Art. 30 DSGVO erfasst und bewertet werden.
Auftragsverarbeiter
Für jeden externen Dienstleister ist ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO zu prüfen oder zu schließen.
Drittlandtransfers
Die Nutzung von US-Diensten erfordert eine zusätzliche Bewertung der Übermittlungsgrundlage.
Ausgangslage
Ein Unternehmen ohne jede Dokumentation braucht im ersten Jahr deutlich mehr Aufbauarbeit.
Schulungsbedarf
Zahl und Format der Mitarbeiterschulungen.
Modelle
Übliche Abrechnungsmodelle
Monatliche Pauschale
Der Regelfall
Deckt die laufende Betreuung ab und macht die Kosten planbar. Fester Ansprechpartner, jährlicher Bericht.
Aufbau plus Pauschale
Häufigste Wahl
Einmaliges Aufbauprojekt für die vollständige Dokumentation, anschließend laufende Betreuung.
Aufwandsbezogen
Für einzelne Projekte
Datenschutz-Folgenabschätzung, Begleitung einer Datenpanne oder einzelne Audits.
2 %
vom Jahresumsatz
Der Vergleich, der wirklich zählt
Ein interner Datenschutzbeauftragter verursacht nicht nur Personalkosten, sondern auch Fortbildungskosten für die nach Art. 37 Abs. 5 DSGVO geforderte Fachkunde – und einen weitreichenden Abberufungs- und Kündigungsschutz nach § 6 Abs. 4 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 BDSG, der über die eigentliche Tätigkeit hinaus wirkt. Diese personalrechtliche Bindung entsteht bei einer externen Bestellung nicht.
Dem gegenüber steht das Bußgeldrisiko: Eine unterlassene Benennung kann nach Art. 83 Abs. 4 DSGVO mit bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden – je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Leistungsumfang
Was in der monatlichen Pauschale enthalten ist
Alles, was für den laufenden Betrieb nötig ist. Projekte wie eine Datenschutz-Folgenabschätzung rechnen wir gesondert ab – transparent und vorher abgestimmt.
Bestellung und Meldung
Formale Benennung als Datenschutzbeauftragter und Meldung an die für Ihren Unternehmenssitz zuständige Aufsichtsbehörde.
Laufende Betreuung
Fester Ansprechpartner für Rückfragen aus dem Tagesgeschäft – ohne Taktung nach Minuten.
Dokumentation
Pflege des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO und der zugehörigen Nachweise.
Jährlicher Bericht
Schriftliche Zusammenfassung des Datenschutzstands, offener Punkte und Empfehlungen für das Folgejahr.
Häufige Fragen
Fragen rund um die Kosten
Was beeinflusst die Kosten am stärksten?
Nicht die reine Mitarbeiterzahl, sondern die Komplexität der Verarbeitung: Anzahl und Art der Verarbeitungstätigkeiten, besondere Datenkategorien nach Art. 9 DSGVO, die Zahl der Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO, Drittlandtransfers und der Zustand der vorhandenen Dokumentation.
Ist ein interner Datenschutzbeauftragter günstiger?
Selten. Zur Arbeitszeit kommen der Aufbau der Fachkunde nach Art. 37 Abs. 5 DSGVO und die laufende Fortbildung hinzu. Dazu entsteht der besondere Abberufungs- und Kündigungsschutz nach § 6 Abs. 4 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 BDSG, der die Position dauerhaft bindet. Beides entfällt bei der externen Lösung.
Was kostet es, keinen Datenschutzbeauftragten zu bestellen?
Die unterlassene Benennung ist nach Art. 83 Abs. 4 DSGVO bußgeldbewehrt: bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Hinzu kommen mögliche Schadenersatzansprüche Betroffener nach Art. 82 DSGVO.
Ab wann muss überhaupt ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden?
Nach § 38 Abs. 1 BDSG, sobald in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit automatisierter Verarbeitung befasst sind. Unabhängig von der Personenzahl nach Art. 37 Abs. 1 DSGVO, wenn die Kerntätigkeit in umfangreicher Verarbeitung besonderer Kategorien oder umfangreicher regelmäßiger systematischer Überwachung besteht. Details auf der Seite Externer Datenschutzbeauftragter.
Was wird gesondert abgerechnet?
Projektleistungen außerhalb der laufenden Betreuung: Datenschutz-Folgenabschätzungen nach Art. 35 DSGVO, die Begleitung einer Datenpanne nach Art. 33 und 34 DSGVO, größere Schulungsreihen sowie Audits bei Auftragsverarbeitern.
Wie lange bindet man sich vertraglich?
Die DSGVO macht dazu keine Vorgabe. Maßgeblich ist nur, dass die Benennung nach Art. 37 Abs. 7 DSGVO veröffentlicht und der Aufsichtsbehörde mitgeteilt wird und der Beauftragte seine Aufgaben nach Art. 39 DSGVO dauerhaft wahrnehmen kann.
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