Kurz erklärt: Anonymisierung verändert personenbezogene Daten so, dass die betroffene Person nicht mehr oder nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand identifiziert werden kann. Anonyme Daten fallen nicht mehr unter die DSGVO.
Was bedeutet Anonymisierung?
Die DSGVO definiert Anonymisierung nicht ausdrücklich, Erwägungsgrund 26 beschreibt sie aber: Daten gelten als anonym, wenn weder der Verantwortliche noch eine andere Person mit den nach vernünftigem Ermessen wahrscheinlich genutzten Mitteln die Person bestimmen kann. Der Vorgang der Anonymisierung selbst ist eine Verarbeitung und braucht eine Rechtsgrundlage.
Echte Anonymität ist schwer zu erreichen: Kleine Gruppen, seltene Merkmale oder die Kombination mehrerer Datensätze ermöglichen oft eine Re-Identifizierung. Verfahren wie Aggregation, Generalisierung oder das Entfernen seltener Werte müssen deshalb geprüft werden.
Rechtsgrundlage
- Erwägungsgrund 26 DSGVO (anonyme Informationen)
- Art. 4 Nr. 1 DSGVO (Identifizierbarkeit)
- Art. 89 DSGVO (Statistik und Forschung)
In der Praxis
Für Betriebe ist Anonymisierung interessant bei Statistiken, Benchmarks und der Weitergabe von Daten an Dritte, etwa Branchenverbände oder Marktforscher. Wer Daten als anonym bezeichnet, sollte die Prüfung dokumentieren: Welche Merkmale wurden entfernt, wie groß sind die kleinsten Gruppen, welche Verknüpfungsmöglichkeiten bestehen.
Häufige Fragen
Fragen zu Anonymisierung
Reicht es, den Namen zu entfernen?
In der Regel nicht. Geburtsdatum, Postleitzahl und Geschlecht zusammen identifizieren viele Menschen eindeutig. Es müssen alle Merkmale geprüft werden, die eine Zuordnung erlauben.
Darf ich anonymisierte Daten unbegrenzt speichern?
Ja, anonyme Daten unterliegen nicht der DSGVO. Die Anonymisierung muss aber wirksam sein und der Vorgang selbst eine Rechtsgrundlage haben.
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