Kurz erklärt: Datenminimierung verlangt, dass personenbezogene Daten dem Zweck angemessen, erheblich und auf das notwendige Maß beschränkt sind. Was für den Zweck nicht gebraucht wird, darf nicht erhoben werden.
Was bedeutet Datenminimierung?
Der Grundsatz wirkt auf drei Ebenen: bei der Erhebung (nur nötige Felder im Formular), bei der Speicherdauer (Löschen, sobald der Zweck erfüllt ist) und beim Zugriff (nur die Personen, die die Daten für ihre Aufgabe brauchen). Er ist eng mit Privacy by Design und by Default nach Art. 25 DSGVO verbunden.
Datenminimierung ist kein bloßer Programmsatz: Aufsichtsbehörden haben Bußgelder verhängt, weil Unternehmen Daten über Jahre ohne Anlass gespeichert oder zu viele Angaben abgefragt haben.
Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO (Grundsatz)
- Art. 25 Abs. 2 DSGVO (datenschutzfreundliche Voreinstellungen)
- Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO (Speicherbegrenzung)
In der Praxis
Prüfpunkte im Betrieb: Welche Pflichtfelder hat das Kontaktformular, warum verlangt das Bewerbungsformular ein Geburtsdatum, wer sieht alle Kundendaten im CRM, wie lange bleiben Bewerbungen nach der Absage gespeichert. Oft lassen sich Risiken ohne jede Technik senken, einfach durch Weglassen.
Häufige Fragen
Fragen zu Datenminimierung
Darf ich im Kontaktformular die Telefonnummer verlangen?
Als Pflichtfeld nur, wenn sie für die Bearbeitung wirklich nötig ist. Ansonsten als freiwillige Angabe kennzeichnen.
Ist Datenminimierung dasselbe wie Löschen?
Nein. Löschen setzt die Speicherbegrenzung um. Datenminimierung beginnt früher: bei der Frage, ob Daten überhaupt erhoben werden.
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