Datenschutz-Glossar · Branchen und Sonderthemen

NIS2

NIS2 ist die EU-Richtlinie (EU) 2022/2555 zur Cybersicherheit, die wichtige und besonders wichtige Einrichtungen in 18 Sektoren zu Risikomanagement, Meldung von Sicherheitsvorfällen und Registrierung beim BSI verpflichtet. In Deutschland wurde sie durch das NIS-2-Umsetzungsgesetz umgesetzt, das Ende 2025 in Kraft trat.

Kurz erklärt: NIS2 ist die EU-Richtlinie (EU) 2022/2555 zur Cybersicherheit, die wichtige und besonders wichtige Einrichtungen in 18 Sektoren zu Risikomanagement, Meldung von Sicherheitsvorfällen und Registrierung beim BSI verpflichtet. In Deutschland wurde sie durch das NIS-2-Umsetzungsgesetz umgesetzt, das Ende 2025 in Kraft trat.

Was bedeutet NIS2?

Betroffen sind Unternehmen ab 50 Beschäftigten oder 10 Millionen Euro Umsatz in Sektoren wie Energie, Verkehr, Gesundheit, Wasser, digitale Infrastruktur, Abfall, Chemie, Lebensmittel, verarbeitendes Gewerbe (unter anderem Medizinprodukte, Maschinenbau, Fahrzeugbau, Elektronik) und digitale Dienste. Kleinere Betriebe können als Zulieferer über Vertragsanforderungen ihrer Kunden betroffen sein.

NIS2 ersetzt die DSGVO nicht: Die DSGVO schützt personenbezogene Daten, NIS2 die Funktionsfähigkeit der IT. Viele Maßnahmen überschneiden sich (Risikomanagement, Backups, Zugriffskontrolle, Meldewege), weshalb beide Themen zusammen organisiert werden sollten.

Rechtsgrundlage

  • Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2)
  • NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz, insbesondere das neu gefasste BSI-Gesetz (BSIG)
  • Art. 32 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung)

In der Praxis

Die erste Frage ist die Betroffenheitsprüfung: Sektor, Größe, Rolle als Zulieferer. Das BSI stellt dafür eine Prüfhilfe bereit. Für die meisten Handwerksbetriebe, Praxen und Kanzleien in der Region gilt NIS2 nicht direkt; wer aber Industriekunden beliefert, bekommt die Anforderungen über Verträge weitergereicht.

Häufige Fragen

Fragen zu NIS2

Gilt NIS2 für meinen Handwerksbetrieb?

In der Regel nicht direkt, weil die Größenschwellen und Sektoren nicht erreicht werden. Als Zulieferer eines betroffenen Unternehmens können Sie vertraglich zu Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet werden.

Was muss eine betroffene Einrichtung tun?

Sich beim BSI registrieren, ein Risikomanagement mit den gesetzlich genannten Maßnahmen umsetzen, erhebliche Sicherheitsvorfälle melden und die Geschäftsleitung schulen; sie haftet persönlich für die Umsetzung.

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