Kurz erklärt: Verschlüsselung macht Daten für Unbefugte unlesbar und ist in Art. 32 DSGVO ausdrücklich als geeignete Sicherheitsmaßnahme genannt. Sie schützt Daten auf Geräten, bei der Übertragung und in der Cloud und kann bei einer Datenpanne die Benachrichtigung der Betroffenen entbehrlich machen.
Was bedeutet Verschlüsselung?
Zu unterscheiden sind die Verschlüsselung gespeicherter Daten (Festplatten, Notebooks, Smartphones, Backups, Datenbanken), die Transportverschlüsselung bei der Übertragung (TLS für Websites und E-Mail-Server) und die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, bei der nur Absender und Empfänger die Inhalte lesen können. Welche Stufe nötig ist, hängt vom Schutzbedarf ab.
Die Datenschutzkonferenz empfiehlt für E-Mails mit normalem Schutzbedarf Transportverschlüsselung, für hohen Schutzbedarf (Gesundheitsdaten, Steuerunterlagen, Zugangsdaten) zusätzlich Ende-zu-Ende-Verschlüsselung oder einen anderen geschützten Übertragungsweg.
Rechtsgrundlage
- Art. 32 Abs. 1 lit. a DSGVO (Verschlüsselung als Maßnahme)
- Art. 34 Abs. 3 lit. a DSGVO (keine Benachrichtigung bei wirksamer Verschlüsselung)
- Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz zum Versand von E-Mails
In der Praxis
Mindeststandard für Betriebe: Vollverschlüsselung aller mobilen Geräte, verschlüsselte Backups außer Haus, TLS auf der Website, Transportverschlüsselung des Mailservers und ein geschützter Weg für sensible Dokumente, etwa ein Portal oder passwortgeschützte Dateien mit getrennter Übermittlung des Passworts.
Häufige Fragen
Fragen zu Verschlüsselung
Reicht eine normale E-Mail für Vertragsunterlagen?
Bei Transportverschlüsselung zwischen den Mailservern für normalen Schutzbedarf ja. Bei Gesundheitsdaten, Lohnunterlagen oder Zugangsdaten sollte ein zusätzlich geschützter Weg genutzt werden.
Muss ich ein verlorenes verschlüsseltes Notebook melden?
Die Datenpanne ist zu dokumentieren. Bei wirksamer Verschlüsselung und sicherem Passwort entfällt in der Regel die Benachrichtigung der Betroffenen; ob die Meldung an die Behörde entfällt, ist im Einzelfall zu bewerten.
Verwandte Begriffe
Das gehört dazu
Ratgeber