Kurz erklärt: Ein externer Datenschutzbeauftragter ist ein Dienstleister, der die Funktion des Datenschutzbeauftragten auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags übernimmt. Art. 37 Abs. 6 DSGVO stellt ihn dem internen Beauftragten ausdrücklich gleich.
Was bedeutet Externer Datenschutzbeauftragter?
Für die externe Lösung sprechen Fachkunde ohne eigene Ausbildungskosten, Unabhängigkeit vom Betriebsalltag, kalkulierbare Kosten als monatliche Pauschale und der Wegfall des besonderen Kündigungsschutzes, der bei einem internen Beauftragten nach § 6 Abs. 4 BDSG entsteht. Die Pflichten des Unternehmens ändern sich nicht: Verantwortlich bleibt die Geschäftsführung.
Der externe Beauftragte wird wie ein interner der Aufsichtsbehörde gemeldet und auf der Website genannt. Er muss erreichbar sein, nicht anwesend; Termine vor Ort sind für Bestandsaufnahme, Schulungen und Begehungen sinnvoll.
Rechtsgrundlage
- Art. 37 Abs. 6 DSGVO (Dienstleistungsvertrag)
- Art. 38 DSGVO (Einbindung, Ressourcen, Weisungsfreiheit)
- Art. 39 DSGVO (Aufgaben)
- § 6 Abs. 4 BDSG (Kündigungsschutz nur bei internen Beauftragten)
In der Praxis
Die services nds GmbH übernimmt diese Funktion für Unternehmen, Praxen und Kanzleien in Osnabrück und im Landkreis. Nach einem Erstgespräch zur Bestellpflicht folgt ein Festpreis; die laufende Betreuung umfasst Verzeichnis, Verträge, Schulungen, Betroffenenanfragen, Datenpannen und den Kontakt zur Aufsichtsbehörde.
Häufige Fragen
Fragen zu Externer Datenschutzbeauftragter
Muss der externe Datenschutzbeauftragte im Unternehmen sitzen?
Nein. Die DSGVO verlangt Erreichbarkeit, nicht Anwesenheit. Kontaktdaten müssen veröffentlicht und der Behörde gemeldet sein.
Kann ich den Datenschutzbeauftragten wechseln?
Ja. Der Wechsel ist eine neue Benennung, die der Aufsichtsbehörde gemeldet wird; Datenschutzerklärung und Informationstexte sind anzupassen.
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