Datenschutz-Glossar · Grundlagen

Verantwortlicher

Verantwortlicher ist, wer allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet, in der Praxis das Unternehmen selbst, vertreten durch die Geschäftsführung.

Kurz erklärt: Verantwortlicher ist, wer allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet, in der Praxis das Unternehmen selbst, vertreten durch die Geschäftsführung.

Was bedeutet Verantwortlicher?

Der Verantwortliche trägt die Pflichten der DSGVO: Er muss die Grundsätze einhalten und nachweisen, die Betroffenen informieren, Dienstleister vertraglich binden, Sicherheitsmaßnahmen treffen und Datenpannen melden. Verantwortlicher ist nicht die einzelne Mitarbeiterin, sondern die Organisation.

Abzugrenzen ist der Verantwortliche vom Auftragsverarbeiter, der nur auf Weisung handelt, und vom Datenschutzbeauftragten, der berät und überwacht, aber nicht selbst entscheidet.

Rechtsgrundlage

  • Art. 4 Nr. 7 DSGVO (Begriffsbestimmung)
  • Art. 24 DSGVO (Verantwortung des Verantwortlichen)
  • Art. 26 DSGVO (gemeinsam Verantwortliche)

In der Praxis

Die Geschäftsführung kann die Umsetzung delegieren, die Verantwortung nicht. Deshalb gehört der Datenschutz auf die Ebene der Geschäftsleitung: Entscheidungen über neue Software, neue Dienstleister oder Kameras sind Entscheidungen des Verantwortlichen und sollten vor der Einführung mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt werden.

Häufige Fragen

Fragen zu Verantwortlicher

Ist der Datenschutzbeauftragte der Verantwortliche?

Nein. Der Datenschutzbeauftragte berät, schult und überwacht. Verantwortlich bleibt das Unternehmen. Der Datenschutzbeauftragte haftet nicht für Verstöße des Unternehmens.

Kann ein Steuerberater Auftragsverarbeiter seiner Mandanten sein?

Nein. Nach § 11 Abs. 2 StBerG verarbeiten Steuerberater Daten weisungsfrei und sind selbst Verantwortliche.

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