Kurz erklärt: Betroffene können die unverzügliche Löschung ihrer Daten verlangen, wenn die Daten für den Zweck nicht mehr nötig sind, die Einwilligung widerrufen wurde, ein Widerspruch greift oder die Verarbeitung unrechtmäßig war. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten gehen vor.
Was bedeutet Recht auf Löschung?
Das Recht auf Löschung, oft Recht auf Vergessenwerden genannt, ist kein absolutes Recht. Es greift nur, wenn einer der Gründe in Art. 17 Abs. 1 DSGVO vorliegt, und es entfällt, soweit die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Rechnungen müssen deshalb trotz Löschverlangen zehn Jahre aufbewahrt bleiben.
Unabhängig vom Antrag muss der Verantwortliche Daten von sich aus löschen, sobald der Zweck entfällt; das ist der Grundsatz der Speicherbegrenzung. Dafür braucht es ein Löschkonzept.
Rechtsgrundlage
- Art. 17 Abs. 1 DSGVO (Löschgründe)
- Art. 17 Abs. 3 DSGVO (Ausnahmen)
- Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO (Speicherbegrenzung)
- § 35 BDSG (Einschränkung statt Löschung bei unverhältnismäßigem Aufwand)
In der Praxis
Ein Löschverlangen muss innerhalb eines Monats beantwortet werden: Entweder wird gelöscht und das bestätigt, oder es wird begründet, warum Daten aufgrund von Aufbewahrungspflichten gesperrt statt gelöscht bleiben. Backups sind ein Sonderfall, den das Löschkonzept regeln sollte.
Häufige Fragen
Fragen zu Recht auf Löschung
Muss ich Daten aus Backups löschen?
Nicht sofort. Die Aufsichtsbehörden akzeptieren, dass Backups im normalen Rotationszyklus überschrieben werden, wenn sichergestellt ist, dass wiederhergestellte Daten nicht erneut verarbeitet werden.
Darf ich Kundendaten nach einer Löschanfrage für die Buchhaltung behalten?
Ja, soweit die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten reichen. Die Daten sind dann für andere Zwecke zu sperren.
Verwandte Begriffe
Das gehört dazu
Ratgeber