Kurz erklärt: Die DSGVO ist die EU-Verordnung, die seit dem 25. Mai 2018 in allen Mitgliedstaaten unmittelbar regelt, wie Unternehmen und Behörden personenbezogene Daten verarbeiten dürfen.
Was bedeutet DSGVO?
Die Verordnung (EU) 2016/679 gilt ohne nationales Umsetzungsgesetz direkt für jedes Unternehmen, jeden Verein und jede Behörde, die personenbezogene Daten verarbeiten. Sie legt Grundsätze fest (Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit, Rechenschaftspflicht), gibt betroffenen Personen Rechte und verpflichtet Verantwortliche zu Dokumentation, Sicherheit und Transparenz.
In Deutschland wird die DSGVO durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Landesdatenschutzgesetze ergänzt. Dort stehen zum Beispiel die Regeln zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten ab 20 Personen und zum Beschäftigtendatenschutz.
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) 2016/679, insbesondere Art. 5 (Grundsätze), Art. 6 (Rechtmäßigkeit), Art. 12 bis 22 (Betroffenenrechte), Art. 24 bis 43 (Pflichten), Art. 83 (Geldbußen)
- § 1 BDSG (Anwendungsbereich der ergänzenden deutschen Regeln)
In der Praxis
Für ein Unternehmen in Osnabrück bedeutet die DSGVO vor allem Nachweispflicht: Es genügt nicht, sich datenschutzkonform zu verhalten, man muss es belegen können. Verarbeitungsverzeichnis, Dienstleisterverträge, Informationstexte und technische Maßnahmen bilden zusammen diesen Nachweis. Ein externer Datenschutzbeauftragter hält diese Unterlagen aktuell und ist Ansprechpartner für Aufsichtsbehörde und Betroffene.
Häufige Fragen
Fragen zu DSGVO
Gilt die DSGVO auch für kleine Betriebe?
Ja. Die DSGVO kennt keine Untergrenze. Sobald ein Betrieb Kundendaten, Lieferantendaten oder Beschäftigtendaten verarbeitet, gilt sie vollständig. Nur einzelne Pflichten wie das Verarbeitungsverzeichnis oder die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten sind an Schwellen geknüpft.
Was ist der Unterschied zwischen DSGVO und BDSG?
Die DSGVO ist europäisches Recht und gilt direkt. Das BDSG füllt die Öffnungsklauseln der DSGVO für Deutschland aus, etwa beim Datenschutzbeauftragten, beim Beschäftigtendatenschutz und bei der Videoüberwachung.
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