Datenschutz-Glossar · Grundlagen

Betroffene Person

Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren Daten verarbeitet werden, also Kunden, Beschäftigte, Bewerber, Patienten, Lieferantenkontakte oder Website-Besucher.

Kurz erklärt: Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren Daten verarbeitet werden, also Kunden, Beschäftigte, Bewerber, Patienten, Lieferantenkontakte oder Website-Besucher.

Was bedeutet Betroffene Person?

Die DSGVO gibt betroffenen Personen Rechte gegenüber dem Verantwortlichen: Information, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und das Recht, nicht einer ausschließlich automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden. Außerdem können sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren und Schadenersatz verlangen.

Verstorbene sind keine betroffenen Personen im Sinne der DSGVO; für sie gelten andere Regeln, etwa das postmortale Persönlichkeitsrecht und berufliche Schweigepflichten.

Rechtsgrundlage

  • Art. 4 Nr. 1 DSGVO
  • Art. 12 bis 22 DSGVO (Rechte der betroffenen Person)
  • Art. 77 und 82 DSGVO (Beschwerde, Schadenersatz)

In der Praxis

Anfragen betroffener Personen kommen oft unerwartet, per E-Mail, Telefon oder über einen Anwalt. Ein Betrieb braucht einen festen Ablauf: Wer nimmt die Anfrage entgegen, wer prüft die Identität, wer stellt die Daten zusammen, und wer antwortet innerhalb eines Monats. Der Datenschutzbeauftragte begleitet diesen Ablauf.

Häufige Fragen

Fragen zu Betroffene Person

Sind Beschäftigte betroffene Personen?

Ja. Beschäftigte haben dieselben Rechte wie Kunden, etwa auf Auskunft über die zu ihnen gespeicherten Daten, einschließlich der Personalakte.

Müssen Anfragen schriftlich gestellt werden?

Nein. Die DSGVO schreibt keine Form vor. Auch eine mündliche oder telefonische Anfrage löst die Frist aus; der Verantwortliche darf aber die Identität prüfen.

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